Photons Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragspartner
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnissezwischen Photons und dem Vertragspartner [Kunde].
2. Vertrag
Verträge zwischen Photons und dem Kunden entstehen durch
– die Annahme eines schriftlichen Angebots
– schritflicher Vertrag
– das gesprochene Wort
3 . Vertragsabschluss
a) Bei jeder Buchung erhält der Kunde einen schriftlichen Vertrag, den er innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurücksenden muss, um die Buchung abzuschließen. Verstreicht die genannte Frist, so ist Photons nicht weiter an die im Vertrag festgehaltenen Leistungen gebunden.
b) Sollte der im Vertrag festgehaltene Ausführungstermin innerhalb der 14-Tage-Frist liegen, so ist der unterschriebene Vertrag spätestens vor Ausführungsbeginn vorzulegen.
c) Alle Verträge werden bei Unterzeichnung durch Photons und dem Kunden, spätestens jedoch mit der Ausführung der Leistung rechtskräftig.
4. Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt seitens des Kunden bedarf der Schriftform und ist jederzeit möglich. In diesem Falle berechnet Photons jedoch Stornokosten in folgender Höhe:
innerhalb von 14 Tagen nach Buchung -> kostenlos
Rücktritt bis 100 Tage vor der Veranstaltung -> 30% der im Vertrag vereinbarten Gage
Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung -> 50% der im Vertrag vereinbarten Gage
Rücktritt bis 7 Tage vor der Veranstaltung -> 75% der im Vertrag vereinbarten Gage
Rücktritt ab 7 Tage vor der Veranstaltung -> 100% der im Vertrag vereinbarten Gage
Bei Stornierung von kurzfristig erteilten Aufträgen, ohne Aussicht auf einen neuen Termin, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Photons kann hierbei nach eigenem Ermessen eine Stornierung aus Kulanz vornehmen. Falls dieser Fall nicht eintritt kann eine Aufwandentschädigung von mindestens 150€ verlangt werden.
5. Änderungen
Jegliche Änderungen, die vom Kunden vorgenommen werden, müssen Photons gemeldet werden. Der vereinbarte Vertrag wird dann korrigiert und ggf. neu berechnet. Zu Änderungen gehören :
– Veranstaltungsort
– Datum
– Buchungspositionen ( Technik, Personal, Aufbau )
– Nebenabsprachen zum Ablauf der Veranstaltung ( Musikpausen, Ansprachen, ect. )
6. Anfahrtskosten
Bis 20 km -> frei
20 – 50 km -> 0,40€ pro gefahrenen Kilometer
50 – 100 km -> 0,60 € pro gefahrenen Kilometer
Die Kosten werden bis zum Veranstaltungsort berechnet und in der Rechnung hinterlegt. Die Kilometerpauschale gilt für eine einfache Strecke.
7. Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschliesslich der Kunde, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch Photons verursacht worden ist.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von Photons, die während der einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Kunde.
Sofern Photons durch nicht von ihr zu verantwortende Umstände und äussere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen ect.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz.
8. Preise, Zahlungen, Verzug
a) Alle Preise verstehen sich in EUR inklusive der zur Zeit gültigen Umsatzsteuer von 16%.
b) Die vereinbarte Gage ist nach erbrachter Leistung in voller Höhe zu begleichen. Die jeweilige Zahlungsmethode (Barzahlung, Vorauszahlung, Anzahlung, Überweisung) ist im Vertrag entsprechend festgehalten. Bei Überweisung ist ein Zahlungsziel von 14 Tagen auf der Rechnung ausgewiesen.
c ) Bei Arbeiten die Nachts, zwischen 22 und 6 Uhr, geleistet werden, wird ein Nachtzuschlag von 25% pro Stunde berechnet.
d) Bei Zahlungsverzug ist Photons berechtigt, alle weiterhin offenen Forderung zur sofortigen Überweisung fällig zu stellen.
e ) Photons ist berechtigt, für jedes nach der ersten Zahlungserinnerung versandte weitere Erinnerungsschreiben eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 % des jeweiligen Bruttorechnungsbetrages zu erheben. Die Gebühr wird zusätzlich zu eventuell anfallenden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
9. GEMA
Alle fälligen Gebühren für die GEMA werden vom Kunden allein getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Für Fragen hierzu stehen die zuständigen Bezirksdirektionen zur Verfügung.
http://www.gema.de/plz-suche/.
10. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Haldensleben.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.
12. Gefahrübergang bei Versendung
Wird Equipment auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.